Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
Da die Finanzämter ab 2021 für Beiträge und Spenden in Höhe von 300,00 EUR und darunter (bis 2020: 200,00 EUR) den Kontoauszug oder den Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Steuererklärung anerkennen, werden für solche Spenden keine Zuwendungsbestätigungen (früher: Spendenbescheinigung) mehr ausgestellt, um im Sinne der Gemeinnützigkeit Kosten zu sparen.


