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Vielen Dank für Ihre Spende
Da die Finanzämter für Spenden in Höhe von 300,00 EUR und darunter den Kontoauszug oder den Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Steuererklärung anerkennen, werden für Spenden unterhalb dieses Betrages keine individuellen Zuwendungsbestätigungen (früher: Spendenbescheinigung) mehr ausgestellt, um im Sinne der Gemeinnützigkeit Kosten zu sparen.
Für Spenden in Höhe über 300,00 EUR stellen wir auch weiterhin Zuwendungsbestätigungen aus, wenn die Adresse des Spenders bekannt ist. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie eine Spende in Höhe von 300,00 EUR und darunter überwiesen haben, drucken Sie sich einfach untenstehendes Formular aus und reichen es zusammen mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein: