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Da die Finanzämter für Spenden unter 201,- EUR den Kontoauszug oder den Einzahlungsbeleg als Nachweis für die Steuererklärung anerkennen, ändert die Deutsch-Namibische Gesellschaft e.V. ab sofort das Verfahren bei der Ausstellung und Versendung der Zuwendungsbescheinigungen (früher: Spendenbescheinigung). Diese Bescheinigungen werden für Beträge bis zu einschließlich 200,- EUR nun nicht mehr ausgestellt, was enorm viel Zeit und vor allem Geld für Porto, Papier, Umschläge usw. spart. Den Text unserer Steuerfreistellung finden Sie am Ende dieser Seite zum Ausdrucken, falls das eine oder andere Finanzamt das für die Anerkennung der Spende wünscht. Für Spenden ab 201,- EUR stellen wir auch weiterhin Zuwendungsbescheinigungen aus, wenn die Adresse des Spenders bekannt ist. Freistellungsauftrag der Deutsch-Namibischen Gesellschaft e.V. (DNG)
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